OrthoRehaSummit 2025 – Orthopädie & Reha im Dialog
Waldkliniken Eisenberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Waldkliniken Eisenberg GmbH
(Stand: 21. Mai 2025)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Waldkliniken Eisenberg GmbH, Klosterlausnitzer Straße 81, D-07607 Eisenberg und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter mit Unterstützung der powerpress medien GmbH vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Auftragnehmer für Ticketverkauf und Ticketabwicklung ist

powerpress medien GmbH, Asylstraße 2a D-92637 Weiden – (PPM).

PPM ist Anbieterin von Kommunikationsdienstleistungen, die es Anbietern bzw. Betreibern von Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglicht, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln.

PPM ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. PPM ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit PPM im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.

2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch PPM

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch PPM unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by PPM " gekennzeichnet. Zwischen dem Endkunden und PPM kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters, bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde eine automatische E-Mail mit der Bestellbestätigung sowie die Zahlungsbestätigung direkt nach erfolgreicher Transaktion über Stripe. Diese gilt gleichzeitig als gültiges Ticket für die Veranstaltung. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung der vollständigen Zahlungsbestätigung bzw. Ticket-ID) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.2 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Zahlung

Die Bezahlung der bestellten Tickets erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden – derzeit ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlung ist direkt im Anschluss an die Anmeldung fällig. Erst nach erfolgreicher Bezahlung gilt die Registrierung als abgeschlossen und verbindlich. Die Zahlung wird über Stripe (www.stripe.com) im Auftrag des Veranstalters abgewickelt.

5. Rechte und Pflichten

5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen werden durch den Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.

5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und PPM durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen.

5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

5.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über PPM angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und PPM in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. PPM trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. PPM trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von PPM im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von PPM zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

5.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass PPM keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der PPM Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der PPM -Services übernimmt PPM eine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner PPM-Dienste kommen kann.

6. Weitergabe von Tickets

6.1 Tickets dürfen nicht weiter veräußert werden. Eine Übertragung ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter oder PPM möglich. Das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht übertragbar. Der Vertragspartner ist berechtigt den Teilnehmer, nach Rücksprache mit PPM, durch eine andere Person zu ersetzen.

6.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder PPM (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

7.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung: Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

7.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung: Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

7.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

7.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 7, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftigerweise erwartet werden darf.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

8.3 Sofern PPM gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: PPM haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von PPM für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.4 Soweit eine Haftung von PPM ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von PPM sowie der für PPM gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. PPM haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters sowie Einschränkungen der PPM-Services.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

9.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

9.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und PPM.

9.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

9.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes: Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und PPM sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.